Handlungsempfehlung revierübergreifenden Bewegungsjagden

 Wildmeister Peter Markett, Beratender Berufsjäger NRW
Wildmeister Matthias Meyer

Kleine Reviere haben den Nachteil, dass das Wild schon häufig beim das Revier verlässt

Diese Handlungsempfehlung soll ein Leitfaden zur Organisation und Durchführung von revierübergreifenden Bewegungsjagden sein und entsprechende Hilfestellung dazu geben. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Außerdem ist zu bedenken, dass sich die örtlichen Gegebenheiten niemals gleichen und man alles entsprechend anpassen muss.

 

Warum revierübergreifende Bewegungsjagden?
Wildtiere, insbesondere Schalenwild, halten sich nicht an Reviergrenzen – die Streifgebiete dieser Wildarten sind z.T. sehr groß. Um diese Wildarten wildtiergerecht, effektiv und damit insgesamt störungsarm bejagen zu können, ist der Zusammenschluss von Revieren zu gemeinsamen, abgestimmten Jagden sehr sinnvoll und angebracht.
Bewegungsjagden auf Revierebene bei den häufig vorherrschenden geringen Reviergrößen, haben den großen Nachteil, dass das Wild häufig schon beim Anstellen der Schützen das Revier verlässt und die Jagd mit geringem Erfolg und großer Beunruhigung beendet wird.
Bei der Schwarzwildbejagung kommt hinzu, dass der Jagderfolg an der Kirrung sehr abhängig ist von Waldmasten und Wettereinflüssen. Im ungünstigsten Fall kann es so passieren, dass bei einem geringen Jagderfolg im Jagdjahr ein Großteil des Frischlingsnachwuchses in die nächste Altersklasse durchwächst und damit der Populationsanstieg vorprogrammiert ist.

 

Organisation:

1. Jagdgebiet definieren
Es hat sich bewährt ein möglichst abgegrenztes Jagdgebiet auszuwählen. Häufig ist dieses begrenzt durch übergeordnete Straßen wie z.B. Bundesautobahnen, Wasserstraßen, geschlossene Siedlungsbereiche oder aber auch durch das Verbreitungsgebiet der Zielwildarten. Der Blick auf eine Karte und /oder Luftbild zeigt diese Grenzen häufig sehr augenscheinlich auf. Das Gebiet sollte insgesamt nicht zu klein gewählt werden, damit die revierübergreifenden Effekte nicht verpuffen. Als Richtwert kann eine Mindestgröße von ca. 2000 ha angenommen werden, die Fläche kann aber durchaus auch größer sein. Die Unteren Jagdbehörden sind i.d.R. gerne bereit und in der Lage entsprechende Übersichtskarten mit Einblendung der einzelnen Reviere zur Verfügung zu stellen. Diese Karten sind eine sehr wichtige Arbeitsgrundlage.

2. Revierinhaber ansprechen und einbinden
Ist das Jagdgebiet abgegrenzt, sollten alle Revierinhaber in diesem Gebiet angesprochen und zu einer Zusammenkunft eingeladen werden. Dort kann dann das Vorhaben vorgestellt werden und die Planung beginnen.
Der größte Erfolg wird eintreten, wenn alle Reviere des Jagdgebietes sich beteiligen und keine Lücken und damit Rückzugsorte entstehen. Die Beteiligung an der Jagd bedeutet aber nicht nur sich in seinem Revier anzusetzen, sondern insbesondere auch die Einstände im eigenen Revier während der gesamten Jagdzeit angemessen zu beunruhigen.
Wenn revierübergreifendes Jagen so verstanden wird, dass man mal schaut, was der Nachbar herüber treibt, ist dieses nicht nur unsolidarisch, sondern auch wenig erfolgversprechend.
Bei dieser gemeinsamen Zusammenkunft sollten die einheitlich geltenden „Spielregeln“ verbindlich festgelegt werden. Diese müssen dann unbedingt von den beteiligten Revierinhabern an die jeweiligen Gäste weitergegeben werden. Damit wird dann die Informationskette geschlossen. Es hat sich bewährt, diese Verhaltensregeln aufzuschreiben und den beteiligten Revierinhabern zur Verfügung zu stellen. Übermittlungsverluste lassen sich dadurch vermeiden, dass der Jagdleiter morgens bei der Ansprache genau dieses Schreiben vorliest.
Ein zentraler Treffpunkt aller Reviere vor der Jagd hat sich nicht bewährt, da es im Anschluss der Jagdleiteransprache zu lange dauert, bis der letzte Schütze seinen Stand erreicht hat. Als Faustregel kann man sagen, dass alle Schützen innerhalb einer halben Stunde eingewiesen sein sollten. Nur dann gelingt ein „Überraschungsangriff“, der auch Strecke bringt. Ist diese Zeitgrenze aufgrund vieler Schützen nicht einzuhalten, sollten weitere Anstellgruppen gebildet werden. Auch der Treiber- und Hundeeinsatz sollte auf Revierebene geplant werden, wobei bei kleinen Revieren Zusammenschlüsse sinnvoll sein können. Erfolgsfaktoren einer revierübergreifenden Bewegungsjagd sind:
–           alle Reviere im festgelegten Jagdgebiet beteiligen sich (wie zuvor beschrieben)
–           alle Reviere sind sorgfältig mit geeigneten Schützenständen ausgestattet
–           in allen Revieren herrscht während der gesamten Jagdzeit dosiert angemessene Unruhe durch Treiber- und/oder Hundeeinsatz.
Werden diese Punkte sorgfältig geplant und durchgeführt, wird sich sicher ein entsprechender Erfolg einstellen.


In allen Revieren herrscht während der gesamten Jagdzeit dosiert angemessene Unruhe durch Treiber- und/oder Hundeeinsatz.

3. Jagdtermin festlegen
Der Jagdtermin sollte nach dem Grundsatz „so früh wie möglich – so spät wie nötig“ festgelegt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass in Gebieten mit überwiegend Nadelholzbeständen schon bereits im Oktober gejagt werden kann. In Gebieten mit überwiegend Laubholzbeständen sollte der Laubfall bereits eingetreten und der Unterwuchs wie z.B. Adlerfarn durch Witterungseinflüsse runter gedrückt sein. Das ist in der Regel erst ab Mitte bis Ende November der Fall. Durch die Festlegung eines frühen Jagdtermins ist es möglich, noch eine weitere Jagd im selben Gebiet durchzuführen. Das kann nötig sein, wenn der Wildbestand sehr hoch ist oder wenn die erste Jagd nicht so erfolgreich war, wie es notwendig gewesen wäre. Zwischen den Jagden sollten aber mindestens 4 Wochen liegen, damit sich das Wild in den Einständen wieder sicher fühlt. Zu einer guten Drückjagd gehören auch zwangsläufig gute Schützen, die sicher ansprechen und geübt schießen können. Die Qualitäten dieser Schützen haben sich schnell herumgesprochen, so dass sie häufig einen vollen Terminkalender haben. Deshalb ist es ganz wichtig, den Jagdtermin möglichst früh festzulegen und unmittelbar danach die Einladung auszusprechen.
Gleiches gilt beim Thema Hunde. Die guten Stöberhundmeuten/ Schweißhundegespanne sind schon bereits sehr früh im Jahr ausgebucht. Auch die Einladung von Treibern sollte frühzeitig erfolgen. Hier hat es sich bewährt, auch örtliche Jungjägerkurse anzusprechen. Diese sind meist dankbar für die Einführung in die Jagdpraxis und in der Regel hochmotiviert.

4. Reviere „bewegungsjagdtauglich“ machen
Die meisten Reviere sind mit ihren Ansitzeinrichtungen auf die Einzelansitzjagd ausgerichtet, d.h. es gibt geschlossen Kanzeln an Waldrändern oder/ und auf Waldschneisen. Diese Standorte und Einrichtungen sind aber für eine Bewegungsjagd nicht geeignet, da diese keine Bewegungsfreiheit für den Schuss auf bewegtes Wild bieten und in der Regel nicht an den Stellen stehen, an denen das Wild bei dieser Bejagungsform herzieht. Die notwendige Bewegungsfreiheit und Standortflexibilität kann durch sogenannte Drückjagdböcke erreicht werden (siehe Kap.5.) Getriebenes Wild möchte möglichst ungesehen von Einstand zu Einstand kommen, deshalb werden Freiflächen i.d.R. gemieden und Schneisen hochflüchtig überquert. Um die Reviere für Bewegungsjagden auszustatten sollte man zuvor auf einer Revierkarte eine Verteilung der Stände über das gesamte Revier vornehmen. Als Faustzahl für benötigte Schützenstände kann man pro Stand von 10-50 ha, je nach örtlichen Gegebenheiten, ausgehen. Auch hier gilt der Grundsatz, „so viel wie nötig- so wenig wie möglich“. Anschließend geht man mit der Revierkarte ins Revier und überprüft, ob die geplanten eingezeichneten Standorte auch in der Örtlichkeit umzusetzen sind. Falls dieses nicht der Fall ist, so sucht man sich die nächst geeignete Stelle, um den geplanten Punkt herum. Gute Standorte für Drückjagdböcke sind z.B. Altholzbestände zwischen verschiedenen Einständen, die diese verbinden. Da Schalenwild sehr gerne Wechsel annimmt, sollten die Standorte so gewählt werden, dass diese Wechsel in passender Entfernung zum Stand sind und gut eingesehen werden können. Unter Umständen muss dazu nach dem Aufstellen des Standes gezielt Bewuchs entfernt werden.
Weiterhin muss unbedingt berücksichtigt werden, dass sich eine gegenseitige Gefährdung der Schützen ausschließt. Kann dieses nicht gewährleistet werden, so müssen im Umfeld der entsprechenden Schützenstände gut sichtbare Schussfeldsektoren markiert werden. Optimaler Weise werden alle Schützen bis zu ihrem Stand begleitet und vor Ort eingewiesen. Ist dieses aus organisatorischen Gründen nicht oder nur teilweise möglich, so sollte zumindest kurz vor der Jagd die Wegstrecke von der Stelle, an der der Schütze aus dem Fahrzeug entlassen wird, bis zum eigentlichen Stand z.B. mit Markierungsband aus Papier gekennzeichnet werden. So kann gewährleistet werden, dass der Schütze auch Stände außer Sichtweite sicher findet (Sicherheit). Natürlich muss der Schütze zuvor umfassend auf die Gegebenheiten seines Standes durch den Ansteller eingewiesen werden.

5. Drückjagdböcke bauen bzw. einkaufen
Ansitzeinrichtungen für Drückjagden unterscheiden sich in ihrer Bauweise sehr deutlich von den üblich bekannten und geschätzten Ansitzeinrichtungen. Diese müssen funktionell, d.h. eine gute Bewegungsfreiheit bieten und den Schützen etwas erhöht (ca. 1,80 – 2 m Fußbodenhöhe) platzieren. So ist gewährleistet, dass der Schusswinkel bei passender Schussentfernung (max. 60- 80 m je nach Topographie) Richtung Erdboden zeigt und ein sicherer Kugelfang gegeben ist. Zusätzlich erhält der Schützen durch die erhöhte Sitzposition einen guten Überblick über den Raum, den er bejagen kann. Drückjagdeinrichtungen sollten möglichst so gebaut sein, dass sie mit geringem Aufwand verstellt bzw. nach der Jagd eingeholt werden können. Nach Auswertung der Standplatzkarten der Schützen, die häufig sehr interessante Beobachtungen dokumentieren, ist eine Standortanpassung unter Umständen sinnvoll.
Drückjagdböcke sollten unbedingt einen Fußboden haben, auf dem man bei stehender Schussposition sicher stehen kann. Gegen Rutschgefahr hilft die Belegung mit Kaninchenmaschendraht.
Diese Stände kann man mit ein wenig handwerklichem Geschick selber bauen (auch in Gruppenarbeit für Hegeringe/Junge Jäger) oder man bedient sich dem umfangreichen Angebot gewerblicher Hersteller. Die Kosten belaufen sich je nach Material und Ausstattung auf 100-150 €/Stück, bei Selbstbau auf ungefähr die Hälfte.

6. Freigabe
Grundsätzlich ist es sinnvoll alle vorkommenden Schalenwildarten bei revierübergreifenden Jagden zu bejagen, da dadurch die Störung und damit der Jagddruck möglichst gering bleiben. Wenn aber bereits in der Vorplanung Vorbehalte gegen die Mitfreigabe von bestimmten Wildarten vorgebracht werden, so sollte der kleinste gemeinsame Nenner gesucht werden. Das ist zwar ein großer Kompromiss, aber immer noch besser als gar nicht miteinander zu jagen. Unter Umständen ist es aber möglich, wenn die Gemeinschaft mal miteinander gejagt und sich gefestigt hat, neue Dinge auszuprobieren, wozu dann auch die Freigabe von weiteren Wildarten dazugehören kann.
Oberstes Ziel muss es sein, dass am Tage der gemeinsamen Bewegungsjagd möglichst effektiv Strecke gemacht wird, die aber unbedingt nach wildbiologischen und tierschutzverträglichen Kriterien gestaltet werden muss. Eine solche ist nur dadurch zu erreichen, dass die Freigabe nach diesen Gesichtspunkten eingeschränkt wird. Mit der sog. FKK- Freigabe (Frischlinge, Kälber, Kitze) wird man diesen Anforderungen am ehesten gerecht. Denn bei der Erlegung dieser Stücke, wird i.d.R. nicht gegen den Muttertierschutz verstoßen und es werden die Zuwachsträger von morgen (wenn sie weiblich sind) erfasst. Erweiterte Freigaben sind aus diesen Gesichtspunkten sehr risikoreich und lenken vom eigentlichen Beuteziel nur ab. Diese Stücke kann man gezielter im Rahmen der begleitenden Einzeljagd bejagen (z.B. qualifizierter Kahlwildabschuss). Gleiches gilt für den Abschuss von Bachen und Keilern.
Um die sehr wichtige Sozialstruktur des Schwarzwildes zu berücksichtigen, kann die Freigabe beim Schwarzwild durch ein vorgegebenes Gewichtslimit festgelegt werden, was dann aber die gesamte Jugendklasse beinhalten sollte. Als Mittelwert sind hier 50 kg (aufgebrochen) ein guter Richtwert, der aber regional festgelegt werden muss. Auch könnte die Freigabe lauten: „Keine einzeln ziehende Stücke bejagen, außer eindeutig erkennbare Frischlinge“ in Kombination mit „aus Rottenverbänden immer die schwächsten Stücke zuerst“ oder „nur solche Stücke erlegen, die man alleine bergen kann“. Damit wird man auch mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit die notwendige Jugendklasse abdecken. Diese Freigabe setzt ein hohes Verantwortungsbewusstsein der Schützen voraus.


Freigabe könnte lauten: Keine einzeln ziehende Stücke bejagen, außer eindeutig erkennbare Frischlinge“ 

7. Stöberhund- und Treibereinsatz
Je nach Deckungssituation in den teilnehmenden Revieren ist der Einsatz von, für diese Jagdart brauchbare Jagdhunde, sehr wichtig. Hier kommt es weniger auf die eigentliche Hunderasse an, sondern vielmehr auf die spezifischen Fähigkeiten der einzelnen Hunde. Diese müssen den unbedingten Willen haben, das Wild zu finden und es dazu bewegen, die sicheren Einstände zu verlassen. Damit das Wild nicht panisch wird und die Hunde einschätzen kann, ist ein sicherer Laut unabdingbar. Durch den Einsatz stumm jagender Hunde kann die Jagd sehr schnell zur Hetzjagd werden, was kontraproduktiv und auch gesetzlich verboten ist. Durch den Übungseinsatz im Schwarzwildübungsgatter kann man sehr gut unter kontrollierten Bedingungen die Fähigkeiten der Hunde beobachten und diese gezielt fördern. Wenn die Deckungssituation in den Revieren eher gering ist, kann auch der Einsatz von kleinen Treibergruppen (3-5 Personen) sinnvoll sein. Diese gehen während der gesamten Jagdzeit durch die Einstände, meistens auch mehrfach, da das Wild die Einstände verlässt und auch dorthin wieder zurückkehrt bzw. aus anderen Gebieten einwechselt. Bei revierübergreifenden Jagden muss es gelingen, das Wild während der gesamten Jagdzeit auf den Läufen zu halten, nicht aber durch überhöhten Druck aus dem Gesamtgebiet zu vertreiben, denn damit hätte es sich der Jagd entzogen.
In den meisten Fällen hat es sich bewährt, Hunde- und Treibergruppen einzusetzen, um den unterschiedlichen Anforderungen in den Revieren gerecht zu werden. In Punkto Sicherheit ist es sehr wichtig, jeglichen Schusswaffengebrauch aus den Hunde- und Treibergruppen zu untersagen, wobei der Fangschuss des Hundeführers aus nächster Nähe als absolute Ausnahme gestattet werden sollte. Dieses muss sehr deutlich bei der Ansprache betont werden.


Der Einsatz von, für diese Jagdart brauchbare Jagdhunde ist sehr wichtig

8. Nachsuchenarbeit
Damit Bewegungsjagden überhaupt tierschutzgerecht durchgeführt werden können, ist eine sorgfältige Planung der Nachsuchenarbeit unabdingbar. Das fängt schon an mit der Bereitstellung von sogenannten „Standplatzkarten“, auf denen die Schützen die Geschehnisse von ihrem Stand notieren, wie z.B. was wurde gesehen? was wurde beschossen? was wurde erlegt? gibt es Nachsuchen? Zum Ausfüllen hat sich die Zugabe eines Bleistiftes bewährt, der bei so ziemlich jeder Witterung noch schreibt. Kommt es zu Krankschüssen ist die saubere Dokumentation der Umstände für die Nachsuche sehr wichtig. Erst aus diesen Informationen kann sich der Schweißhundeführer ein Bild machen, um daraus wichtige Rückschlüsse zu ziehen. Die deutliche Markierung des Anschusses vor Ort mit dem mitgelieferten Anschussband, rundet die Dokumentation ab. Direkt nach der Jagd ist dann unaufgefordert Kontakt mit dem Schweißhundeführer aufzunehmen, der am besten schon vor Ort ist und die Nachsuchen aufnimmt und sammelt. Er kann am besten entscheiden, mit welchen Suchen begonnen wird und welche zurückgestellt werden.
Nachsuchen bei Bewegungsjagden sind in ihrem Schwierigkeitsgrad vergleichbar im Fußball mit der „Champions League“. Deshalb sollten hier nur sehr erfahrene, anerkannte Schweißhundstationen zum Einsatz kommen. Diese genießen auch in der Regel das Vertrauen aller beteiligten Revierinhaber, so dass die zwangsläufig vorkommenden Überschreitungen von Reviergrenzen auch keine Probleme darstellen sollten. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass man in der Vorbesprechung dieser Jagden festlegen sollte, was mit dem Wild passiert, welches krank über die Reviergrenze läuft und dann dort zur Strecke kommt. Bewährt hat sich die Regelung, dass das Wild demjenigen Revier gehört, in dem es zur Strecke gekommen ist. Die Schützen sollten bei der Ansprache darauf hingewiesen werden, dass sie auf der Standplatzkarte deutlich vermerken, wenn verletztes Wild bei ihnen zur Strecke gekommen ist. Dadurch kann wertvolle Zeit eingespart werden.

9. Straßensicherung
Der Erfolg einer revierübergreifenden Bewegungsjagd beruht in erster Linie darauf, dass das Wild großflächig während der gesamten Jagdzeit „auf den Läufen“ bleibt. Dabei werden das Wild und auch die eingesetzten Hunde zwangsläufig auch Straßen queren. Um die Unfallgefahr so gering wie möglich zu halten, ist es dringend erforderlich, die Autofahrer vor diesen Gefahren zu warnen. Dieses ist nur dadurch möglich, dass die betroffenen Straßen eine entsprechende großzügige und auffällige Beschilderung (Gefahrenstelle 101 plus Zusatz) erhalten. Hierzu ist es erforderlich, einen Gesamtplan des zu bejagenden Gebietes zu haben, auf dem die entsprechenden Beschilderungen eingezeichnet sind. Dieser Plan kann dann auch die Grundlage zur Genehmigung der Beschilderung sein, die unbedingt bei einem Eingriff in den Straßenverkehr erforderlich ist. Bei dem Gesuch der Genehmigung ist es wichtig zu beachten, in wessen Eigentum die jeweilige Straße steht (Bund, Land, Kreis, Kommune). Daraus resultiert der entsprechende Ansprechpartner.
In den meisten Fällen wird eine Reduzierung der Geschwindigkeit (Tempo 30 km/h) notwendig und u.U. auch ausreichend sein. In besonderen Ausnahmefällen kann aber auch die vorübergehende Sperrung der Straße angesagt sein.
Neben der Straßenverkehrsbehörde und den Straßenbaulastträgern ist auch die Polizei ein sehr wichtiger Ansprechpartner. Es empfiehlt sich immer bereits im Vorfeld die Polizei in das Vorhaben mit einzubeziehen, mindestens ist aber eine Mitteilung über die geplante Durchführung ratsam. So kann bereits bei Anrufen von besorgten Mitbürgern in der Leitstelle Auskunft über die Geschehnisse draußen gegeben werden.


Die Genehmigung für die Beschilderung muss eingeholt werden

10. Notfallvorsorge Mensch und Hund
Wenn viele Personen und Hunde zusammenwirken, kann es dabei immer wieder zu Unfällen und Verletzungen kommen. Im Vergleich zu Verletzungen im menschlichen Siedlungsbereich sind die Verhältnisse in den Revieren häufig sehr viel komplizierter. Im unwegsamen Gelänge und unter schmutzigen Verhältnissen ist eine schnelle und hygienische Versorgung wesentlich schwieriger. Umso wichtiger ist es entsprechende Vorsorge zu betreiben. Zur Ersthilfe ist es daher zu empfehlen zumindest die Gruppenführer mit entsprechendem Verbandsmaterial auszustatten.
Die tierärztliche Versorgung ist dadurch sicher zu stellen, dass entweder ein Tierarzt bereits an der Jagd teilnimmt oder aber das die Tierärzte in der Umgebung des Jagdgebietes vorab informiert werden. Für diesen Fall empfiehlt es sich, entsprechende Informationen mit Telefonnummern und Adressen, bereits vor der Jagd an die Hundeführer zu verteilen. Dadurch sind diese in der Lage bei aufgetretenen Verletzungen selbstständig zu handeln.
Zur Abdeckung der Tierarztkosten kann man entsprechende Tagesversicherungen abschließen oder aber einen eigenen Fonds aus eingesammelten Geldern der teilnehmenden Schützen einrichten. Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Hundeführer nicht auf den Tierarztkosten sitzen bleiben.
Um schnelle Hilfe bei Personenschäden gewährleisten zu können, sollte bereits im Vorfeld der Jagd überprüft werden, ob offizielle Notfallpunkte in der Nähe vorhanden sind. Diese kann man über die Leitstellen der Feuerwehren erfahren oder aber auch durch die App „Hilfe im Wald“ schnell herausfinden. Auch markante Straßenkreuzungen oder Häuser mit eindeutigen Adressen, die sicher über die Navigation gefunden werden können, sind geeignet. Die Jagdteilnehmer sind darauf hinzuweisen, dass die Waldwege nicht zugeparkt werden dürfen, damit eine ständige Durchfahrtmöglichkeit gewährleistet ist.

11. Wildverwertung/-vermarktung
Direkt nach der Erlegung des Wildes ist großes Augenmerk auf eine fachgerechte Wildversorgung zu legen. Das fängt schon bei der Festlegung der Jagdzeit an. Diese sollte möglichst nicht länger als 3 Stunden betragen, was aber sehr abhängig vom jeweiligen Gebiet und den vorherrschenden Reviergrößen ist. Sind die Reviergrößen sehr inhomogen, empfiehlt es sich, in den größeren Revieren, die Treiber- und Hundegruppen aufzuteilen, bzw. gleich mehrere einzusetzen. Aufbrechpausen während der Jagd haben die Nachteile, dass das Wild geöffnet geborgen werden muss und dass die Aufbrüche im Wald verbleiben, was aus seuchenhygienischer Sicht nicht optimal ist. Auch verleitet es die Stöberhunde sich während der Jagdzeit einen „Imbiss“ zu gönnen, wodurch das Anschneiden des Wildes gefördert wird. Auch in Punkto Sicherheit birgt die Aufbrechpause eine Gefahr, denn es besteht der menschlich nachvollziehbare Drang,
„mal ganz nebenbei“ die weiteren Anschüsse zu kontrollieren. Dabei kann man schnell die vorgesehene Pausenzeit überschreiten und befindet sich außerhalb des Schützenstandes in möglichen Gefahrenzonen. Um diese Nachteile zu vermeiden, sollte die Jagdzeit möglichst kurz sein und dann das Wild schnell geborgen werden. Dieses gewährleistet man dadurch, dass direkt hinter dem Schützenwagen, der die Schützen nach der Jagd abholt, das Wildbergeteam fährt und somit schnell das Wild zum Aufbrechplatz bringt. Hierfür sollten genügend Teams gebildet werden, damit das erlegte Wild kontinuierlich (und nicht alles auf einmal) und zügig zum Aufbrechplatz kommt. Das Wild sollte nur nebeneinander und nicht gestapelt auf die Anhänger gelegt werden. Das alles wirkt sich sehr förderlich auf die Wildbretqualität aus. Das Aufbrechen sollte von geübten Personen und möglichst an entsprechend vorbereiteten Gestängen im Hängen mit dem Haupt nach unten durchgeführt werden. Nach dem Ausspülen mit Wasser in Trinkwasserqualität (ohne Druck), kann das Wild abtrocknen und auskühlen. Anschließend erfolgt die Verbringung in die Kühlzelle bzw. zum Steckenplatz. Auch hier gilt der Grundsatz des möglichst sorgfältigen Umgangs mit den erlegten Stücken, nicht nur aus hygienischer, sondern auch aus ästhetischer Sicht.

12. Strecke legen
Revierübergreifende Jagden sind „zarte Pflänzchen“, welche schnell zerstört werden können. Es hat sich in der Vergangenheit herausgestellt, dass vertrauensbildende Maßnahmen sehr wichtig sind, da sie die Gemeinschaft fördern und festigen. Zu diesen Maßnahmen gehört auch das gemeinsame Strecke legen. Dafür sollte eine zentrale Örtlichkeit im festgelegten Jagdgebiet gesucht werden, welche für alle Reviere gut zu erreichen ist. Das kann auf einer freien Fläche im Wald oder in der Feldflur sein. Dann sind mehrere logistische Vorbereitungen zu treffen wie z.B. Gestänge „zum Wild aufhängen“ (z.B. Maurerböcke, Gerüstgrundgestelle) errichten, Wasservorrat und Entsorgungstonnen bereitstellen, Streckengrün bereithalten, usw. Befindet sich der Streckenplatz in Gebäudenähe, sind die Vorkehrungen i.d.R. einfacher zu gewährleisten. Aus seuchenhygienischer Sicht sollte aber auf keinen Fall ein Streckenplatz mit erlegtem Schwarzwild in Hofnähe eines schweinehaltenden Betriebes geplant werden.


Gemeinsames Strecke legen nach einem gemeinsamen Jagdtag

13. Erfolg steigern
Revierübergreifende Bewegungsjagden können von Jahr zu Jahr erfolgreicher werden, wenn man die Geschehnisse des Jagdtages sorgfältig gemeinsam mit den Beteiligten analysiert und auswertet. Dazu hat es sich bewährt, kurzfristig nach der Jagd (Folgewoche) eine Nachbesprechung einzuberufen. Dieses Treffen ist auch eine gute Gelegenheit, Missverständnisse und Ärgernisse auszuräumen, denn analog zum Fußball ist „nach der Jagd, vor der Jagd“.

 

„Checkliste Ansprache Drückjagd“

  1. Gültiger Jagdschein und Schießnachweis ist Voraussetzung zur Teilnahme und muss bei der Jagd mitgeführt werden.
  2. Den Anweisungen der Jagdleitung und der Ansteller ist unbedingt Folge zu leisten. Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften „Jagd“ sind strikt einzuhalten.
  3. Jeder Schütze muss signalfarbende Warnkleidung tragen, möglichst ergänzt durch farbiges Hutband.
  4. Die Waffen sind bis zur Einnahme des Standes geöffnet und entladen mit der Mündung nach oben zu tragen. Jeder Schütze trägt für seine Schüsse die volle und alleinige Verantwortung.
  5. Jagdzeit von        bis       (bitte Uhr mitnehmen, Zeitvergleich)
    Wer sich von der Sicherheit im Umfeld des Standes überzeugt hat, kann bereits vor Beginn der Jagdzeit schießen.
  6. Nach Ende der Jagdzeit darf nicht mehr geschossen werden. Ausnahme sind Fangschüsse auf sehr kurze Entfernung.
  7. Während der Jagdzeit darf niemand seinen Stand verlassen. (im Notfall vorher mit der Jagdleitung telefonieren)
  8. Nur mit entsprechendem Kugelfang (Erdboden) schießen, Bäume sind kein Kugelfang! Sind im Bereich des Standes Schussfeldbegrenzungen markiert, sind diese unbedingt zu beachten.
  9. Schießen nur auf kurze Entfernung und nur, wenn sich der Schütze seines Schusses sicher ist, insbesondere bei flüchtigem Wild. Unter Umständen kommt das Wild einem Nachbarschützen günstiger.
  10. Den Hundeführern und Treibern ist der Waffengebrauch grundsätzlich nicht gestattet, außer für Fangschüsse auf krankes Wild auf geringe Entfernung und mit Kugelfang.
  11. Es muss während der gesamten Jagdzeit mit Treibern, Hunden und Spaziergängern gerechnet werden.
  12. Erlegtes Wild nach der Jagdzeit, wenn möglich zum Weg / Stand ziehen. Helfen Sie ggf. bitte dem Standnachbarn.
  13. Das Aufbrechen des erlegten Wildes wird zentral nach der Jagd durchgeführt. Wo? Bitte dort die Arbeit bei Bedarf tatkräftig unterstützen.
  14. Anschüsse nach der Jagdzeit markieren, in die Standplatzkarte eintragen und dem Ansteller umgehend und unaufgefordert melden. Keine eigenständige Nachsuche durchführen. Schweißhundführer sind vor Ort. Bei zwei ungeklärten Anschüssen bitte die Jagd einstellen. Erlegtes Wild auf schon vorhandene Schussverletzungen untersuchen, entsprechend markieren und dem Ansteller melden (Vermeidung von unnötigen Nachsuchen)
  15. Jeder Schütze sollte die Standplatzkarte ausfüllen und dem Jagdleiter nach der Jagd unaufgefordert übergeben.
  16. Herumlaufende Hunde nach der Jagd festhalten und den Hundeführer über die Mobilnummer benachrichtigen. Verletzte Hunde bitte umgehend dem Hundeführer / der Jagdleitung melden.
  17. Die Nutzung von Mobiltelefonen unterlassen bzw. auf das unbedingt Notwendige beschränken und sich voll auf die Jagd konzentrieren!
  18. Freigabe:
    • nach Absprache der Gemeinschaft verbindlich festlegen, Ansprechhilfen verkünden.
    • krankes Wild ist ungeachtet der Freigabe zu erlegen, wobei eine Verletzung auch tatsächlich vor der Schussabgabe vorhanden sein muss und dieses nicht als Rechtfertigung eines Fehlabschusses gelten darf. Bitte dieses dem Jagdleiter/ Schweißhundeführer unmittelbar nach der Jagd mitteilen.

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