Ernennungen zum Revieroberjäger und Wildmeister

Besondere Anerkennung für besondere Leistungen

Der BDB verleiht in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jagdverband (DJV) die Ehrenbezeichnungen Revieroberjäger (ROJ) und Wildmeister (WM) – als Anerkennung für herausragende fachliche Leistungen, langjähriges Engagement und besondere Verdienste um Wild, Jagd und das Verbandswesen. 

Die Ernennung findet im Regelfall im Rahmen der Jahres-Mitgliederversammlung des BDB statt und wird durch gemeinsam unterzeichnete Urkunden des DJV-Präsidenten und des BDB-Vorsitzenden bestätigt.

Voraussetzungen für beide Titel 

Wer für eine Ernennung vorgeschlagen werden möchte, muss seit mindestens drei Jahren sowohl Mitglied eines dem DJV angeschlossenen Landesjagdverbandes als auch Mitglied im BDB sein. Über die Ernennung entscheiden DJV und BDB gemeinsam – sie kann nur bei Zustimmung beider Verbände erfolgen. 

Revieroberjäger (ROJ) 

Die Berufsbezeichnung Revieroberjäger kann einem Revierjagdmeister verliehen werden, der nach seiner Meisterprüfung überdurchschnittliche Leistungen in seiner Dienststellung nachweist und sich durch Tätigkeiten für Wild, Jagd und das Verbandswesen verdient gemacht hat. Je nach nachgewiesenen Mitwirkungen und Leistungen ist die Ernennung nach 5, 7 oder 10 Jahren Berufspraxis möglich. 

Wildmeister (WM) 

Die Berufsbezeichnung Wildmeister kann einem Revieroberjäger verliehen werden, der hervorragende Leistungen in seiner Dienststellung aufweist und sich insbesondere durch öffentlichkeitswirksame jagdliche Aktivitäten sowie durch charakterliche Eigenschaften ausgezeichnet hat. Auch hier ist die Ernennung je nach Leistungsprofil nach 5, 7 oder 10 Jahren als Revieroberjäger möglich. 

Antrag stellen 

Anträge können über einen Landesjagdverband des DJV oder einen Landesverband des BDB eingereicht werden. Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des BDB gerne zur Verfügung.

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