Autor: Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel
Deutschland ist Wolfsland
Deutschland gehört zum angestammten Vorkommensgebiet der Art Canis lupus. Der Wolf breitet sich in einer Kulturlandschaft aus, die sich seit seiner Ausrottung erheblich verändert hat: z. B. stark gewachsene Zahl von Menschen und Siedlungsräumen, extreme Verdichtung von Verkehrswegen. Ohne Begrenzung der Zahl der Wölfe bzw. Festlegung von Gebieten, in denen Konflikte mit Menschen sehr wahrscheinlich sind, wird die Situation in absehbarer Zeit unbeherrschbar werden.
Der Wolf – eine bedrohte Art?
Die Art Canis lupus ist weder gefährdet noch gar vom Aussterben bedroht, trotz häufiger gegenteiliger Bekundungen. Im nördlichen Eurasien und in Nordamerika gibt es seit jeher große vitale Populationen. Der Artenschutz liefert keine wildbiologischen oder populationsökologischen Gründe, weswegen der Wolf nicht in Deutschland planmäßig bejagt werden könnte, wie es viele unsere Nachbarn in Europa tun, ohne ihren jeweiligen Wolfsbeständen zu schaden. Artenschutz wird gelegentlich mit Tierschutz verwechselt. Diese Verwechslung führt dazu, dass der ideologisch motivierte Naturschutz hierzulande den Wolf unter allen nur denkbaren Umständen für unantastbar hält. Dieser Einstellung liegt auch eine weitere Verwechslung zu Grunde. Oft werden Population und Bestand nicht sauber definiert und auseinandergehalten. Dieser Unterschied ist aber deshalb sehr wichtig, weil die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-R) von Populationen im Sinne der biologischen Definition und nicht von lokalen Beständen spricht.
Hund-Wolf-Hybriden – Ein Artenschutzproblem
Die schon vor Jahren in der Lausitz beobachteten und jüngst auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf in Thüringen wiederholt aufgetretenen Hybriden konnten die zuständigen Behörden unter dem Druck des ideologischen Tierschutzes nicht rechtzeitig erlegen oder fangen. Wenn aber unsere Wölfe, wie von einigen Wissenschaftlern durchaus diskutiert, ohnehin zu einem erheblichen Prozentsatz Hybriden sind, dann sind unsere Artenschutzmaßnahmen Artvernichtungsmaßnahmen. Hybridisierung wird es im dichtbesiedelten Mitteleuropa vermutlich nicht zum letzten Mal gegeben haben. Zur Erhaltung der Art Canis lupus hilft dann nur entschlossenes Handeln, also Fang oder Erlegung aller Hybriden. Der Schutzstatus der FFH-R und des Naturschutzgesetzes, das ja die Regelungen der FFH-R in nationales Recht umgesetzt hat, darf für Hybriden nicht gelten.
Datenbank Wolfsgenetik – Fehlanzeige
Da es im Laufe der mehrtausendjährigen Domestikationsgeschichte immer wieder zu Wolf-Hund-Hybridisierung gekommen sein wird, ist eine klare genetische Abgrenzung Hund/Wolf wohl nicht ganz einfach. Genetisches Vergleichsmaterial sollte deshalb von Wölfen aus Gegenden stammen, in denen die Wahrscheinlichkeit solcher Hybridisierungen geringer ist als bei uns im dichtbesiedelten Mitteleuropa. Damit sich jeder Interessierte selbst ein Bild über die genetischen Zusammenhänge europäischer Wölfe machen kann, gehören alle molekulargenetischen und sonstigen Daten zum Wolf in eine allgemein zugängliche Datenbank! Dies ist auch deshalb von besonderer Bedeutung, um den genetischen Austausch zwischen den Wolfsbeständen verschiedener Regionen und Länder richtig einordnen zu können.
Konflikte vorprogrammiert!
Der früher ausgerottete Wolf hat sich bei uns wieder etabliert. Einzelne Wölfe sind auch nach der Ausrottung bei uns immer wieder von Osten her eingewandert. In der DDR wurden solche Wölfe konsequent erlegt. Es bestand diesbezüglich ein gesellschaftlicher Konsens; man wollte den Wolf in der Kulturlandschaft nicht haben. Auch diese gelegentlichen Erlegungen haben der Art selbstverständlich nicht geschadet. Erst nach der Wiedervereinigung von BRD und DDR stand der Wolf auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR im Einklang mit der FFH-R und dem deutschen Naturschutzgesetz unter strengem Schutz. Die dann nicht mehr erlegten Einwanderer aus dem Osten haben sich hier etabliert und fortgepflanzt. Die Reproduktions- und Ausbreitungsdynamik des Wolfs und seine Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Habitate wurden bei uns anfangs stark unterschätzt. Wir müssen jetzt von einem deutschen Wolfsbestand reden, der am Ende des Jahres 2019 aus mehr als 70 Rudeln mit jeweils etwa 8-10 Individuen und vielen Einzeltieren bestehen wird, insgesamt 800 bis 1000 Individuen. Erfolgreiche Reproduktion und rasche Ausbreitung setzen sich fort. Die anfängliche Begeisterung für Isegrim schwindet derzeit allerdings im ländlichen Raum dramatisch.
Die Reproduktionsdynamik des Wolfs wurden bei uns anfangs stark unterschätzt
Die Beeinträchtigung der Weidewirtschaft und der ländlichen Bevölkerung haben in den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt inzwischen Ausmaße angenommen, die nicht mehr tolerierbar sind. Die Entschädigung für gerissenes Weidevieh ist meist extrem bürokratisch geregelt. Der Nachweis des Wolfs als Verursacher muss so hohe Hürden überwinden, dass viele Geschädigte bereits auf eine Anmeldung der Risse verzichten. Die Ausgaben der öffentlichen Hand für Entschädigungszahlungen und für Präventionsmaßnahmen steigen ständig. Eine großräumige Aufgabe der Weidewirtschaft hätte für die Biodiversität in unserem Land vor allem für Offenlandarten extrem negative Folgen.
Obwohl sich unser Land stark in Richtung Kulturlandschaft gewandelt hat, sind unsere Schalenwildbestände (Huftiere) heute höher als zur Zeit der gnadenlosen Verfolgung des Wolfs und bieten ihm deshalb reichlich Beute. Seine Anpassungsfähigkeit wird ihn jedoch nicht an der weiteren Ausbreitung auch in wildärmeren Regionen hindern. In manchen Bundesländern streifen Wölfe schon heute gelegentlich durch Dörfer. Konflikte werden sich deshalb in absehbarer Zeit verschärfen und möglicherweise unbeherrschbar werden. Das betrifft vor allem Nutztiere, kann aber auch jederzeit den Menschen betreffen. Der Wolf hat ja sein Verhalten seit der Ausrottung nicht geändert. Davor wurden in Mitteleuropa hunderte Menschen Opfer von Wölfen. Wer das leugnet, handelt verantwortungslos.
Unsere Schalenwildbestände bieten dem Wolf reichlich Nahrung
Wolf und Jagdrecht
Um künftige Konflikte zu vermeiden, wird eine Begrenzung des Wolfsbestandes mit jagdlichen Mitteln notwendig sein. Wer davor die Augen verschließt, verweigert sich der Realität. Die Anwendung unseres Jagdsystems für die Bejagung des Wolfs ist alleine wegen der Rationalität zwingend. Die „Entnahme“ von „Problemwölfen“ durch staatliche Wolfsjäger wird das Problem nicht lösen, zumal sie durch bürokratische Monster nahezu unmöglich gemacht wird. Paradebeispiel dafür ist die Wolfsverordnung Brandenburgs. Der erste Antrag auf „Entnahme“ eines Wolfsrudels wurde vor kurzem mit fadenscheinigen formalen Begründungen abgelehnt. Im Übrigen gibt es aus biologischer Sicht keine Problemwölfe. Isegrim nimmt einfach die am leichtesten zu bekommende Beute und das sind eben in unserer Kulturlandschaft neben Wild auch oft Weidetiere.
Eine Säule unseres Jagdsystems ist das Reviersystem. Eine weitere Säule stellt das durch Jagdgesetze und Verordnungen geregelte Zusammenspiel von Jagdbezirken und Jagdbehörden dar. Dieses System hat sich im Großen und Ganzen bewährt und der Umgang mit dem Wolf darf unser Jagdsystem nicht untergraben. Es hat sich jedoch bereits neben dem Jagdsystem eine Vielfalt von Institutionen, Gremien, NGOs und Einzelpersonen gefunden, die sich um den Wolf kümmern. Das wird deutlich, wenn man sich in den sog. Wolfsmanagementplänen der Bundesländer anschaut, wer mit dem Managen des Wolfs betraut ist. Die Befürchtung, unser Jagdrecht und unser Jagdsystem würden ausgehöhlt, ist nur allzu berechtigt. Beispielhaft dafür steht die bereits erfolgte Ausschreibung der Stelle eines staatlichen „Wolfsentnehmers“ in Brandenburg. Hier soll also ein staatlich beauftragter Wolfsjäger in das gesetzlich geregelte Miteinander von Jagdbehörden, Jagdbezirken und Jagdausübungsberechtigten ohne ausreichende gesetzliche Grundlage eingreifen. Das ist schon alleine aus Sicherheitsgründen ein Unding.
Managementpläne
Unter Wildtiermanagement kann man alle Maßnahmen des Menschen zur Beeinflussung von Wildtieren zusammenfassen. Jagd ist in unserer Kulturlandschaft eine wichtige Maßnahme des Wildtiermanagements. Die Pläne der Bundesländer zum Wolfsmanagement haben mit Wildtiermanagement jedoch nichts zu tun. Sie beobachten die Reproduktions- und Ausbreitungsdynamik des Wolfs – Stichwort Monitoring – und versuchen durch finanzielle staatliche Unterstützung von Weideviehhaltern und Gehegewildhaltern die Prävention von Übergriffen zu stärken und Schäden auszugleichen. Die aus Steuermitteln gezahlten Beträge für Präventionsmaßnahmen und für Schadensausgleich sind in den vergangenen 10 Jahren exponentiell angestiegen. In keinem dieser Pläne ist jedoch eine direkte oder indirekte Beeinflussung der Höhe der Wolfsbestände vorgesehen.
Es werden im Gegenteil hohe Hürden für die „Entnahme“ von Einzeltieren aufgebaut. Auch für den Umgang mit verletzt oder hilflos aufgefundenen Wölfen ist in den Managementplänen ein Handlungsschema entworfen worden, an dem eine nahezu unüberschaubare Vielzahl von Behörden und Institutionen beteiligt ist. In Bayern soll beispielsweise vor der Entscheidung über das weitere Schicksal eines verletzten Wolfs möglichst auch die Bezirksregierung gefragt werden. Zitat aus dem bayerischen Managementplan: „Tierarzt und erfahrene Person veranlassen Maßnahmen vor Ort möglichst nach Rückkoppelung und Entscheidung durch Regierung“. Unter Umständen muss so ein verletzter Wolf am Straßenrand stundenlang leiden, bevor er euthanasiert werden kann, wie es vor wenigen Wochen am nördlichen Berliner Ring der Fall war. Wo bleibt da der Tierschutz?
Der Wolf im Recht
Die FFH-R soll der Sicherung und dem Schutz wildlebender Arten, ihrer Lebensräume und der europaweiten Vernetzung dieser Lebensräume dienen. Die Lebensraumvernetzung soll der Bewahrung, Herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen dienen sowie natürliche Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse fördern. Die FFH-R stellt die Umsetzung der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992) dar.
Die zu schützenden Arten und Lebensraumtypen sind in verschiedenen Anhängen der FFH-R aufgeführt.
In Anhang IV sind für Deutschland 134 seltene und schützenswerte Tier- und Pflanzenarten gelistet, die unter besonderem Rechtsschutz der EU stehen. Dazu gehören Wolf (Canis lupus) und Biber (Castor fiber). Deren Lebensstätten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Nach BNatSchG vom 18.12.2007 darf landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung den Erhaltungszustand der lokalen Populationen von Anhang IV der FFH -Richtlinie nicht verschlechtern. Stellen wolfsdichte Zäune um Viehweiden nicht eine solche Verschlechterung dar?
In Anhang V sind für Deutschland 103 Tier- und Pflanzenarten verzeichnet, die im Rahmen von Managementmaßnahmen genutzt bzw. entnommen werden können, darunter beispielsweise die Gams (Rupicapra rupicapra) und der Steinbock (Capra ibex). Diese beiden Arten werden bei uns ganz regulär und planmäßig bejagt.
Canis lupus gehört in Anhang IV (FFH-R) und steht damit unter besonderen Rechtsschutz der EU
Biologisches Konzept der Population
Eine Gruppe von Individuen einer Art, die räumlich-zeitlich eine Einheit bilden und in der sich zumindest potentiell Jeder mit Jedem fortpflanzen kann, wird von Biologen als Population bezeichnet. Durch die bisexuelle Fortpflanzung werden die Gene in einer solchen Population ständig durchmischt. Man kann Populationen also auch durch den gemeinsamen Genpool, die Gesamtzahl der Gene aller Individuen der Population, charakterisieren. Berücksichtigt man die auf Grund der Rudelstruktur und der Rudelterritorialität notwendige Dismigration von Jungwölfen und die dabei zurückgelegten Entfernungen, wird rasch klar, dass zumindest zwischen den für Mittel-, Süd- und Osteuropa definierten „Populationen“ ständig genetischer Austausch stattfindet. Demnach stellen die deutschen Wölfe Teil einer europäischen Wolfspopulation dar. Diese Population steht zudem mit angrenzenden Populationen im genetischen Austausch. Die so entstehende Fortpflanzungsgemeinschaft bezeichnet die Biologie als Metapopulation. Übrigens müssen beim genetischen Austausch durch wandernde Individuen keine demographischen Veränderungen stattfinden. Die Zahl der Wanderer in einer solchen Metapopulation ist im Verhältnis zur Größe der Gesamtpopulation oder auch der einzelnen Populationen ohne Bedeutung.
Einen solchen Populationszustand hat das Landesamt für Umwelt in Brandenburg auf seiner Internetseite beschrieben (Oktober 2019), vermutlich ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein. Zitat: „Genetische Daten zu Wölfen: Die genetische Vielfalt hat ein normales Ausmaß. Durch Zuwanderung und Populationsexpansion wird die sonst in kleinen Populationen unvermeidliche Inzucht ausgeglichen. Inzucht spielt in Brandenburg derzeit keine Rolle.
Brandenburg ist nicht nur ein Einwanderungsland für Wölfe; von hier abgewanderte Tiere konnten durch bundesweiten und Datenaustausch in anderen Bundesländern, wie auch in mehreren europäischen Staaten genetisch nachgewiesen werden.“
Demnach sind unsere deutschen Wölfe Bestandteil einer europäischen Population, die sich seit langem im günstigen Erhaltungszustand befindet.
Günstiger Erhaltungszustand
Canis lupus ist in der FFH-R nicht überall in Europa bzw. in den Mitgliedsstaaten der EU einheitlich in die Anhänge mit unterschiedlichem Schutzstatus eingeordnet. Bei uns, Frankreich und in Schweden steht er beispielsweise in Anhang IV, im Baltikum in Anhang V. In Spanien und in Griechenland ist er in einem Landesteil in V und in anderen Gebieten in IV gelistet. Diese subjektiven Einordnungen lassen das biologische Populationskonzept, auf das sich die FFH-R bezieht, vollkommen außer Acht. Deutsche Wölfe stellen eindeutig keine Population im biologischen und im Sinne der FFH-R dar. In der FFH-R wird übrigens zwar für Populationen ein günstiger Erhaltungszustand gefordert, nirgends aber werden konkrete Zahlen von Individuen genannt, die für den günstigen Erhaltungszustand notwendig sind. Die immer wieder in diesem Zusammenhang in die Diskussion eingebrachte Zahl von 1000 geschlechtsreifen Individuen wurde ursprünglich für andere Tiergruppen abgeleitet und ist auf den Topprädator Wolf keinesfalls zu übertragen.
Ein Wolfsrudel besteht aus dem geschlechtsreifen, reproduzierenden Elternpaar und den diesjährigen und letztjährigen Welpen. Die älteren Welpen wandern nach und nach ab (Dismigration) und suchen sich eigene Reviere. In Anbetracht dieser Sozialstruktur des Wolfs würden 1000 geschlechtsreife Tiere 500 Rudel bedeuten. Legt man acht Individuen als mittlere Rudelgröße im Jahreslauf zu Grunde, wären das 4000 Wolfsindividuen. Wer meint, in Deutschland könne es so viele Wölfe geben, ohne dass es zu erheblichen Konflikten zwischen Wolf, Weidevieh und Mensch kommt, der irrt. Die Wölfe würden selbstverständlich auch nicht aufhören sich fortzupflanzen, wenn diese Fantasiezahl erreicht ist. Wohin dann mit dem 30prozentigen jährlichen Nettozuwachs?
Alle Jagdgesetze in Deutschland (Bundesjagdgesetz und Jagdgesetze der Bundesländer) fordern eine Anpassung von Wildtierbeständen an die Landeskultur. Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Fischereiwirtschaft müssen demnach ohne wesentliche Beeinträchtigungen durch Wild möglich sein. Nun wird ohne vernünftige und nachvollziehbare Begründung für den Wolf genau das Gegenteil gefordert. Die Landeskultur soll sich nach den Vorstellungen u. a. des ideologischen Naturschutzes an die Bedürfnisse des Wolfs anpassen. Weidetiere und Gehegewild müssen in Hochsicherheitstrakten eingezäunt werden. Andererseits werden für viel Geld Grünbrücken gebaut. An manchen Schulen fallen bereits Wandertage aus, und einige Kindergärten lassen ihre Zöglinge nicht mehr ohne Weiteres im Freien spielen bzw. zäunen ihre Flächen wolfssicher ein. Hunde können bei der Jagd in Wolfsgebieten nicht geschnallt werden, und vor aggressiven Schutzhunden in Schafsherden muss man sich in Acht nehmen. Der Wolf beeinflusst also bereits das Leben des Menschen im ländlichen Raum sehr deutlich und in negativer Weise; von Anpassung des Wolfs an den Lebensraum Kulturlandschaft kann dagegen bisher keine Rede sein.
Wie gehen unsere Nachbarn in Europa mit dem Wolf um?
In den baltischen Staaten Litauen, Estland und Lettland steht der Wolf in Anhang V der FFH-R und wird regulär planmäßig bejagt. Die Jahresstrecke der drei Baltenrepubliken liegt im Mittel der letzten Jahre bei 300 Wölfen pro Jahr. Es gibt nach wie vor Wölfe im Baltikum und ihr Erhaltungszustand wird auch von der EU offiziell als günstig betrachtet!
Die Landesfläche der baltischen Staaten liegt bei zusammen 175.228 km². Die Einwohnerzahl beträgt ca. 6,2 Mio Menschen; das sind im Mittel 35 Menschen pro km². Zum Vergleich: Deutschland hat eine Fläche von 357.376 km ². Die Einwohnerzahl liegt bei knapp 83 Millionen, d. h. 231 Einwohner je km², also um den Faktor 7 mehr als im Baltikum. Das Bundesamt für Naturschutz geht von bis zu 400 möglichen Wolfsterritorien in Deutschland aus. Bei 400 Rudeln zu im Mittel 10 Individuen, also 4000 Wölfen, müssten jedes Jahr weit über 1000 Wölf erlegt werden, um nur den jährlichen Zuwachs von 30 bis 35 Prozent abzuschöpfen. Dieses einfache Rechenexempel zeigt, dass es so weit nicht kommen darf.
In Frankreich genießt der Wolf durch Einordnung in Anhang IV der FFH-R den gleichen Schutzstatus wie bei uns, dennoch werden dort jedes Jahr um die 50 Wölfe freigegeben.
Auch in Schweden steht der Wolf in Anhang IV. Der schwedische Reichstag hat den günstigen Erhaltungszustand der dortigen Wölfe nach gründlichen Überlegungen und mit fachwissenschaftlicher Rückendeckung bei etwa 300 Exemplaren festgelegt. Das wird so verstanden, dass eine Erhöhung dieser Zahl nicht gewünscht wird. Deshalb gibt es in Schweden Lizenzjagd auf den Wolf und sog. Schutzjagd. Außerdem wurde das Gebiet der samischen Rentierzüchter zum wolfsfreien Gebiet erklärt. Durchwanderer werden dort geduldet. Wölfe, die sich dort dauernd ansiedeln wollen, werden erlegt. Mit der Lizenzjagd ist die EU nicht einverstanden, wohl aber mit der Schutzjagd.
Das Konzept der Schutzjagd soll regional Weidetierhaltern helfen, denen Wölfe erhebliche Probleme machen. Ein von mehrfachen Wolfsübergriffen geschädigter Weidetierhalter beantragt eine Schutzjagd beim Landkreis, der nach entsprechender Prüfung und Würdigung des Sachverhalts gegebenenfalls eine Schutzjagd anordnet. Die lokale Jägerschaft führt dann die Jagd durch. So lässt sich das lokale Problem lösen, ohne der Art Canis lupus zu schaden.
In den EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Finnland, Italien, Kroatien, Portugal, Rumänien und Slowakei wird der Wolf ebenfalls bejagt. In Bulgarien und Rumänien wird die Wolfsjagd sogar über Jagdreiseveranstalter vermarktet.
Im Rahmen der Schutzjagd wird der Wolf in Schweden bejagt
Was folgt daraus?
Der Wolf sollte bei uns unverzüglich durch einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung bei der EU nach Anhang V der FFH-R überführt, bundesweit ins Jagdrecht übernommen und regulär nach Plan bejagt werden. Beispiele unserer Nachbarn zeigen, dass das möglich ist, ohne die Art im Geringsten zu gefährden. Dazu müssen Länderregierungen und die Bundesregierung druckvoll aufgefordert werden, sich in Brüssel für eine alsbaldige Lockerung des Schutzstatus, also für die Überführung von Anhang IV nach Anhang V einzusetzen. Dann kann der Wolf auch bei uns planmäßig bejagt werden. Er wird dann tatsächlich ein recht scheues Tier bleiben, das menschliche Ansiedlungen und Weidevieh weitestgehend meidet. Die „Entnahme“ einzelner sog. Problemwölfe, die nach Artikel 16 der FFH-R möglich ist, wird bei uns von der Ministerialbürokratie des Bundes und der Länder meist unzulässig blockiert. Sie wäre auch deshalb problematisch, weil man „Problemwölfe“ nicht individuell erkennen kann.
Wie in Schweden könnten auch bei uns Gebiete definiert werden, die wolfsfrei bleiben müssen. Jeder Wolf, der in einem solchen Gebiet territorial wird, kann dann erlegt werden. Man kann umgekehrt durchaus auch Wolfschongebiete ausscheiden, wie beispielsweise Nationalparks, DBU-Flächen oder Flächen von Naturschutzstiftungen. Im übrigen Land könnte der Wolf dann nach Abschussplan bejagt werden.
Die Jagd auf den Wolf muss nach den gleichen wildbiologischen Kriterien und Grundsätzen der Weidgerechtigkeit erfolgen, die auch bei der Bejagung anderer Wildarten als Maßstab gelten. Beim Monitoring unseres Wolfsbestandes, bei der Festlegung der jährlichen Abschussquote und bei der populationsbiologischen Auswertung der erlegten Wölfe könnte ein Bundesinstitut nach baltischem Vorbild federführend tätig werden. Wie zahlreiche europäische Nachbarn zeigen, schließen sich Bejagung und Artenschutz nicht gegenseitig aus.
Isegrim kommt gerne an die Apfelkirrung für Damwild
Nach dem Riss eines Schauflers hat sich Isegrim vollgeludert.