Landesverband der Berufsjäger Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
Der Landesverband der Berufsjäger spricht sich entschieden gegen den ins Landesparlament eingebrachten, dritten Entwurf zur Novelle des Landejagdgesetzes von Rheinland-Pfalz aus. Darüber hinaus kritisiert der Verband das geführte Verfahren scharf. Er wird dabei durch nationale und internationale Verbände unterstützt.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hatte Anfang Mai kurzfristig einen neuen Entwurf für die Novelle des rheinland-pfälzischen Jagdgesetzes ins Parlament eingebracht. Zeitgleich wurden gleich zwei Sondersitzungen des Umweltausschusses anberaumt, um das Verfahren so schnell wie möglich bestreiten zu können.
Die Landesjagdgesetznovelle dauert mittlerweile rund vier Jahre. Das überhastete Vorgehen der Regierungskoalition zielt offensichtlich darauf ab, Entscheidungen herbeizuführen, bevor sich erneut ernsthafter Widerstand gegen die Novelle formieren kann. Dieses Vorgehen bewertet der Landesverband als undemokratisch und politisch motiviert. Ministerin Eder hat hiermit endgültig den Weg des sachlichen Dialogs verlassen. Anstatt den angekündigten Austausch mit den Verbänden zu suchen, bevor das parlamentarische Verfahren eröffnet wird, setzt sie auf ein Gesetzgebungsverfahren im Schnelldurchlauf. Eders selbstauferlegter Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ muss rückblickend als Hinhaltetaktik bis zum bestmöglichen Zeitpunkt bewertet werden.
Auch inhaltlich ist der dritte Gesetzentwurf in den Augen des Landesverbandes der Berufsjäger ein Desaster:
- Forstwirtschaftliche Ideen werden über das Wildtier gestellt.
Artgerechte Wilddichten, Wildschutzgebiete, Bejagungsverzicht oder einen Kompromiss zwischen Forstwirtschaft und Wildtiervorkommen kennt der Entwurf nicht. Wild als elementarer Bestandteil des Ökosystems Wald wird das Daseinsrecht aberkannt. - Der Tierschutz wird durch den Gesetzentwurf entgegen der Behauptung des Ministeriums geschwächt, nicht gestärkt.
Eder bringt Scheinargumente für eine angebliche Stärkung des Tierschutzes vor. Tatsächlich will sie die Ausbildung von Jagdhunden drastisch einschränken, sodass diese verletztes Wasserwild nicht wie bisher erlösen können. Außerdem fordert sie von den Jägern, Jungwild zu Waisen zu schießen. Selbst wenige Tage alte Tiere sollen nach der Willkür ihres Gesetzes getötet und weggeschmissen werden. - Die Artenvielfalt wird gleich an mehreren Stellen auf törichte Art und Weise gefährdet.
Dam- und Muffelwild wird durch die Zurückdrängung in „Duldungsgebiete“ schon nominell ein Daseinsrecht aberkannt, wobei die Tiere selbst in diesen Gebieten zum Freiwild erklärt werden sollen. Auch abseits des Waldes nimmt die Regierungskoalition das Aussterben von Arten in Kauf, um
Scheinargumente zu stärken. - Das Revierjagdsystem wird weiter ausgehöhlt. Die Zerstückelung von Jagdrevieren und die Überflutung mit Begehungsscheininhabern schaden Grundeigentümern, dem Waldbau und der Jagd.
Funktionierende Jagd braucht Fläche und Konzepte. Wenn großräumig lebende Wildarten sachgerecht bewirtschaftet werden sollen, ist eine angemessene Mindestreviergröße beizubehalten. Der Gesetzentwurf will aber eben nicht Bewirtschaften, sondern möglichst kleine Reviere mit vielen Jägern ausstatten. Getreu dem Motto „viele Büchsen – viele Leichen“. - Die Jagdverwaltung wird zentralistisch und monopolistisch neu geordnet. Bestehende Strukturen werden durch Zwänge ersetzt.
Nahezu alle relevanten Vorschriften dürfen nach dem Entwurf von den Führungspersönlichkeiten des Landesforstbetriebes geändert werden. Ohne parlamentarisches Verfahren, ohne Verbändeanhörung und ohne demokratische Legitimation. Bestehende und funktionierende Strukturen der demokratischen Selbstverwaltung werden aufgegeben. Die ehrenamtliche Tätigkeit der Jägerschaft wird durch Vetorechte der Forstbehörden untergraben. Darin zeigt sich der Geist der Novelle. Das Wildtiervorkommen in Rheinland-Pfalz wird in die Hände von forstwirtschaftlichen Ideologien gelegt. Die Durchführungsvorschriften des vorgelegten Entwurfes kommen einer vollumfänglichen Ermächtigung bestimmter Personen gleich.
Zusammenfassend hält der Landesverband der Berufsjäger den eingebrachten Gesetzentwurf für völlig ungeeignet, um die Jagd und die Wildbewirtschaftung in Rheinland-Pfalz zu regeln. Der Landesverband bekennt sich klar zu der Verantwortung, die die Jagd für den Waldumbau hat. Er ist gerne bereit, an Konzepten zur Vereinbarkeit von Wildtieren und Forstwirtschaft mitzuarbeiten. Wo Wildbestände ihre Lebensräume übernutzen, sind nach Ausschöpfung anderer geeigneter Maßnahmen auch Reduktionsabschüsse angebracht und notwendig. Ein pauschaler und flächendeckender Feldzug gegen das Schalenwild, so wie ihn der Gesetzentwurf der Landesregierung beschreibt, ist in den Augen des Verbandes aber der völlig falsche Weg. Weder die professionelle Fachlichkeit noch die Erkenntnisse der landeseigenen Wildforschungsstelle finden irgendeine Berücksichtigung.
Der Gesetzentwurf und das geführte Verfahren sind aus Sicht des Verbandes intransparent, unausgegoren und ideologisch motiviert. Das parlamentarische Verfahren auf dieser Grundlage ist falsch und sollte so lange ausgesetzt werden, bis die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der tatsächlich eine bedarfsgemäße Weiterentwicklung des Jagdrechtes ermöglicht. Der Wald braucht wissensbasierte Konzepte statt kurzgedachter Totschieß-Mentalität. Diese Resolution wurde von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Berufsjäger Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. einstimmig verabschiedet.
Umfassende Presse- und Hintergrundinformation zur Resolution des Landesverbandes der Berufsjäger.
Darüber hinaus unterstützen den Text folgende Verbände: