Lizenz zum Töten…. Ist das alles, was der Jagdschein sein soll?

Mit der Verbreitung von Kompaktkursen zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung, haben in den letzten Jahren immer mehr Frauen und Männer die Chance genutzt, den begehrten Jagdschein, auch neben Beruf und Familie, erlangen zu können. Die Kehrseite dieser Medaille sind immer engere Zeitfenster für die Unterrichtseinheiten, in denen letztlich kaum mehr vermittelt werden kann, als eine, auf das Bestehen der Prüfung hin, optimierte Ausbildung.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesverband Deutscher Berufsjäger e.V. (BDB) die im Referentenentwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes angedachten, einheitlichen Vorgaben für die Erlangung des Jagdscheins. Im Besonderen ist die Festlegung von 130 Pflichtstunden für die Ausbildung sowie die Hinzunahme des Fachs „Wildbrethygiene“ als Sperrfach eine positive Entwicklung, mit denen eini-ge Bundesländer wie z.B. Mecklenburg-Vorpommern schon gute Erfahrungen gesammelt haben.

Darüber hinausgehend beobachtet der BDB die dringende Notwendigkeit, deutlich mehr Praxiseinheiten für die angehenden Jägerinnen und Jäger zu ermöglichen. Die nötige Zeit für diese verbesserte und praxisorientierte Aus- und Weiterbildung sieht der BDB in dem Zeitraum von drei Jahren, indem der Jungjäger die rechtliche Voraussetzung und die Fähigkeit erlangt, ein eigenes Jagdrevier anpachten zu können.

„Eine solide, auf die zeitgemäßen Anforderungen der praktischen Jagdausübung ausgerichtete Ausbildung ist ein unverzichtbares Fundament für die dauerhafte Akzeptanz der Jagd in der Bevölkerung“, so Wildmeister und BDB-Vorsitzender Bernd Bahr. Darum hat sein Verband nun einen Rahmenplan für die Inhalte erarbeitet, die innerhalb der dreijährigen Phase als Jungjäger vertieft werden sollen. Mit der bestandenen Jägerprüfung erhalten die Jungjäger dann bis zur Erlangung der Jagdpachtfähigkeit quasi ihren Jagdschein auf Probe.

Link zum Positionspapier „Jagdschein auf Probe

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