Borkenkäferkalamität: Chance für Waldumbau, Wiederbewaldung und Lebensraumgestaltung

Autoren: Dr. Michael Petrak, Georg Pieper 

Das Orkantief Friederike am 18. Januar 2018 und die anschließende Phase von 2018 bis 2021 mit Hitze, Trockenheit und Stürmen [1] hatte massive Waldschäden zur Folge. Über 135.000 ha Wald in Nordrhein-Westfalen sind sogenannte Schadflächen. So verheerend die Folgen sind, so groß sind auch die langfristigen Potenziale. Die Wiederbewaldung erfordert einen Dreiklang aus Bestandsbegründung, angepasster Jagd und Lebensraumgestaltung und -beruhigung, wie ein Beispiel aus dem Siebengebirge zeigt. 

Die Auflichtung der Wälder in der Kulturlandschaft und damit die Verlagerung der Biomasseproduktion in die Krautschicht und Strauchschicht führen zu einer deutlich höheren potenziellen Nutzungsrate durch größere Säuger, so dass die Balance zwischen Pflanzen und Wildtieren leicht verschoben wird, wodurch bei Fehlen der Gegensteuerung die Tragbarkeit von Wildbeständen im Wald überschritten wird. Sturmschäden und Borkenkäferschäden bedeuten nicht nur dramatische Änderungen in den Wäldern und erhebliche Verluste für Eigentümer und Forstwirtschaft, sondern zugleich katastrophale Veränderungen im Wildlebensraum. 

Ökologische Rahmenbedingungen 

Unmittelbar nach Stürmen oder Schadereignissen wird häufig der Eindruck erweckt, diese seien „einmalig“. Tatsächlich treten solche Ereignisse immer wieder mit unterschiedlichen regionalen und zeitlichen Schwerpunkten auf. Die aktuellen Empfehlungen der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung können auf die langjährigen Versuche im Versuchsrevier Schmidtheim in der Eifel seit 1950, den Untersuchungen nach Wiebke (1990), die Studien zur Bewältigung der Sturmschäden nach Lothar (1999) und intensive Erhebungen und einschlägige Fortbildungen nach Kyrill (2007) zurückgreifen. Die aktuellen Kalamitätsschäden erfordern allein in NRW Wiederbewaldungsmaßnahmen auf einer Fläche von mehr als 1350 km². Diese Chance soll auch genutzt werden, die Wälder mit waldbaulichen Maßnahmen besser an den Klimawandel anzupassen. Der Umbau zu klimastabilen Wäldern setzt voraus, dass die Balance Wald und Wild stimmt. Hierzu ist eine enge Zusammenarbeit aller Betroffenen und Beteiligten vor Ort erforderlich, insbesondere der Waldbesitzer, der Jägerschaft und der Landesforstverwaltung. 


© Michael Petrak | Abb.1: Truppweise Pflanzung und Naturverjüngung werden kombiniert.

Die Drei-Säulen-Strategie von Bad Honnef zur Wiederbewaldung umfasst 

  1. auf 60 % der Fläche eine aktive Wiederbewaldung mit Pflanzung standortangepasster Baumarten, dabei mindestens drei Arten gemischt auf jeder Fläche, 
  2. 20 % der Flächen werden ohne Nutzung des Kalamitätsholzes der natürlichen Entwicklung überlassen, 
  3. 20 % der Flächen werden individuell entwickelt unter Berücksichtigung der örtlichen Situation. 

Die Übernahme der Naturverjüngung von verbleibenden Überhältern, das Belassen von Käferbäumen als Schutzstreifen für Siefen und entlang von Laubholzbeständen werden in die individuelle Flächenbehandlung integriert.  

Der Aufbau eines klimastabilen Waldes erfordert Baumartenvielfalt. Je nach Ausgangssituation wird diese durch die Lenkung der Naturverjüngung auf artenreichen Flächen und eine gezielte Pflanzung dann, wenn wichtige Baumarten fehlen, erreicht. Die Hauptbaumarten wie Stieleiche werden in der Regel ohne Schutz gepflanzt. Seltenere Mischbaumarten werden durch Wuchshüllen geschützt. Insgesamt wurden im Stadtwald Bad Honnef rund 300 ha wiederbewaldet, davon 50 ha im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes Chance 7. Dank der Standortvielfalt kommen im Siebengebirge etwa 80 Prozent aller Waldgesellschaften in Nordrhein-Westfalen vor. Dieses Potential bietet gute Voraussetzungen für die Wiederbewaldung. Seit 2019 wurden rund 160 000 Bäume gepflanzt, verteilt auf 16 verschiedene Baumarten mit unterschiedlichen Anteilen. Gepflanzt wurde Stieleiche, Traubeneiche, Flatterulme, Vogelkirsche, Baumhasel, Edelkastanie, Elsbeere, Zitterpappel, Spitzahorn, Hainbuche, Roterle, Roteiche, Douglasie, Atlaszeder, Europäische Lärche und Große Küstentanne. Bäume stellen sich in ihrer Jugend auf die örtliche Standortgegebenheiten ein. Aus dem Absterben alter Bäume kann nicht zwangsweise abgeleitet werden, dass ein Standort für eine Baumart vollkommen ungeeignet ist: So wiesen Altbuchen auf Standorten mit in der Regel guter Wasserversorgung in den zurückliegenden Trockenjahren höhere Schäden auf als solche auf Standorten mit regelmäßig knapper Wasserversorgung. Dennoch muss bei der Wahl der Baumarten bei Pflanzung stets der Standort als entscheidender Faktor für die Baumartenwahl und -zusammensetzung berücksichtigt werden. 

 


© Georg Pieper | Kombinierte Anlage von Bejagungs- und beruhigten Äsungsflächen in Bad Honnef (Rückegassenabstand 40 m).


© Georg Pieper | Kombinierte Anlage von Bejagungs- und beruhigten Äsungsflächen in Bad Honnef (Rückegassenabstand 20 m).

Lebensraumentwicklung 

Bereits bei den Maßnahmen der Wiederbewaldung gilt es die Lebensraumentwicklung auch aus Sicht des Wildes im Blick zu haben. Dort, wo Wälder durch die Kalamität großflächig abgestorben sind, setzt eine spontan ablaufende Sukzession ein, die allmählich zur erneuten Bewaldung führt. Die Samen der Schlagflurarten ruhen zum großen Teil bereits im Boden und können dort mehrere Jahrzehnte überdauern. Unabhängig von den standörtlichen Verhältnissen und der Ausgangsbaumart läuft die Entwicklung nach bestimmten Gesetzmäßigkeiten ab, die überall vergleichbar sind. Die allerersten Initialstadien der Vegetation sind zum Teil noch sehr artenarm. Weidenröschen–Schlaggesellschaften und Fingerhut-Schlaggesellschaften bedecken nach 2 bis 3 Jahren die gesamte Fläche. Typische Arten sind Roter Fingerhut, Wald-Greiskraut, Schmalblättriges Weidenröschen, Himbeere, Geschlängelte Schmiele und Kleiner Ampfer. Dazu kommen Arten aus den vorherigen Fichtenbeständen und Pioniere der Folgegesellschaft. Die Waldreitgras-Schlagflur bildet mit den Großen Reitgräsern, die im Sommer die Schulterhöhe des Rotwildes erreichen, Deckung. Die Fuchskreuzkraut-Traubenholunder-Gesellschaft leitet bereits zu den Schlaggebüschen über. Während der weiteren Sukzession zum Wald gewinnen die Hölzer an Raum: Zu den Brom- und Himbeeren kommen zunächst lichtliebende Pioniergehölze wie Sal-Weide, Zitterpappel, Vogelbeere, Birke und Holunder. Die Dominanz von Reitgras oder Brombeere ist ein Verjüngungshindernis, während die anderen Bäume gute Startpflanzen bieten, da sie sowohl als „Blitzableiter“ gegen Wildverbiss wirken als auch die Verjüngung frostgefährdeter Arten wie Buche, Douglasie, Weißtanne und Küstentanne fördern. Die Integration der gepflanzten Bäume in diese Lebensraumentwicklung kommt sowohl der Waldentwicklung entgegen als auch dem Wildlebensraum (Abb. 1).  

Durch die Entwicklung auf den Freiflächen nimmt das Äsungsangebot in den ersten Jahren zu. Dies führt bei fehlender Steuerung zu einem Wachstum der Wildbestände. Sobald der Wald in die Dickungsphase eintritt, nimmt das Nahrungsangebot wieder rapide ab – bei gleichzeitiger Zunahme des Deckungsangebotes. Wenn bis dahin die Wildbestände nicht an die zu erwartende Äsungskapazität angeglichen wurden, steigt die Wildschadensanfälligkeit der Wälder. Die Anpassung an die Situation erfordert ein integriertes Konzept von Bejagungs- und Äsungsschneisen. Unter den größeren Wildarten sind Rehwild und Schwarzwild die Hauptwildarten im Siebengebirge. Der Stadtwald Bad Honnef liegt zudem im Randgebiet zum Rotwildgebiet Rhein-Westerwald, so dass im Gesamtergebnis drei Schalenwildarten zu berücksichtigen sind. Damit Äsungsflächen auch ihre Funktion erfüllen können, ist es wichtig, dass diese dem Wild zur Verfügung stehen. Das Gesamtkonzept ist den Abbildungen 2 und 3 zu entnehmen. 

Die Äsungsflächen im Stadtwald Bad Honnef werden so angelegt, dass jeweils am Ende einer langgezogenen bejagbaren Fläche rechtwinklig abknickend ein vom Hochsitz nicht einsehbarer Teil der Fläche geschützt liegt. Erfahrungsgemäß lernt das Wild die Flächenkategorien zu unterscheiden. Eine Konzeption, die die Äsungsflächen lückenlos in die Bejagung einbezieht, wird in der späteren Entwicklungsphase zwangsläufig auch Wildschaden fördern, weil das Wild die Offenflächen aufgrund des Jagddrucks meidet. Optional können zusätzlich zwei schmalere diagonale Schussschneisen krähenfußartig neben der Hauptschneise angelegt und freigehalten werden. So können die Äsungsschneisen bei entsprechender Bauart der Ansitzeinrichtung auch für die Drückjagd genutzt werden und die Chancenverwertung bei dieser deutlich steigern, da das Wild im Idealfall mehrfach durch den Schützen gesehen, angesprochen und gegebenenfalls erlegt werden kann, als wenn es nur über eine Schneise wechseln muss. Idealerweise legt man die lange Äsungsfläche längs zwischen zwei Rückegassen, um die Befahrungsschäden der Wiesen bei späterer Holzernte möglichst gering zu halten. Eine Gesamtbreite von mindestens 30 m sollte bei der Anlage beachtet werden, um später einen Kronenschluss über der Äsungsfläche und die daraus folgende Verschattung zu vermeiden. 


© Georg Pieper | Die Räumung von Fichtenbeständen erfordert hohen Aufwand bei der Flächenräumung und Vorbereitung der Äsungsfläche

Flächenvorbereitung und -anlage 

Am Anfang der Äsungsflächenanlage steht die Flächenräumung, bei der die Wurzelstöcke beseitigt werden. Dies geschieht mit einem leistungsstarken Forstmulcher. Im Anschluss wird mit einer Forstfräse der Boden bis zu 40 cm tief aufgelockert, Wurzeln zerkleinert und gleichzeitig die oberflächlichen Holzhackschnitzel des Mulchers untergemischt. In der aktuellen Planung soll als Alternative noch die Entfernung der Stöcke mit dem Bagger, verbunden mit einer anschließenden Zerkleinerung per Forstmulcher auf nahegelegenen Rückegassen, erprobt werden, um dadurch den Holzanteil im späteren Saatbett zu reduzieren. Entscheidend ist, dass die Flächen übersichtlich in die umgebende Vegetation eingefügt werden: Vor allem gilt es, dass Aufschichten von Wällen aus Schlagabraum und Wurzelstöcken als Sichtbarrieren zu vermeiden. Gerade bei hohem Besucherdruck meidet das Wild dann diese Flächen wegen der Überraschungseffekte, da es nicht einschätzen kann, ob sich hinter dem Wall unbemerkt eine Gefahr nähert. 

Nach der Vorbereitung das Saatbetts sollte unbedingt eine Bodenprobe gezogen werden, da in der Regel unter vormaligen Fichtenbeständen der Boden stark versauert ist (pH-Werte unter 4 sind nicht ungewöhnlich). Diese niedrigen pH-Werte sind für das Auflaufen arten- und nährstoffreicher Offenlandgesellschaften hinderlich. Eine auf den Bedarf abgestimmte, gegebenenfalls über mehrere Jahre gestaffelte Kalkung sollte dann vorgenommen werden. 

Die Einsaat der Flächen stellt die letzte Hürde dar, da im Siebengebirge bei der Anlage von Offenlandflächen im Wald zwingend § 40 BNatSchG (Verbot der Einbringung gebietsfremder Arten) beachtet werden muss. Die Ausbringung der allseits bekannten Wildacker- oder wiesenmischungen ist im Wald seit ein paar Jahren nicht mehr zulässig. Stattdessen muss gebietsheimisches (autochthones) Saatgut verwendet werden. Dieses ist als zertifiziertes Regiosaatgut im Fachhandel erhältlich. Alternativ kann von Offenlandflächen im Revier oder der direkten Umgebung eine Mahdgutübertragung vorgenommen werden. Dabei wird die Wiese bis kurz vor der Samenreife stehen gelassen, dann gemäht und das Schnittgut samt den enthaltenen Samen auf die neue Fläche, z. B. per Miststreuer, ausgebracht [9]. Zu guter Letzt sei noch die Ernte von Wiesendrusch als Möglichkeit erwähnt, die sich aber erst bei einer entsprechenden Flächengröße lohnt. Dabei wird die Spenderwiese zum Reifezeitpunkt mit einem Mähdrescher gedroschen und das gewonnene Saatgut der Wiesenvegetation im Anschluss auf die neue Fläche ausgebracht.  

Zur Jagd 

Die ursprüngliche Konzeption der Pachtreviere der Stadt wird sukzessive bei Auslaufen der Pachtverträge in kleinere Pirschbezirke überführt. Aber auch bei den Pirschbezirken steht die Kontinuität im Vordergrund: Teams aus zwei Jägern bekommen jeweils einen rund 100 ha großen Bereich, so dass die Bejagungsintensität auf der Fläche gesichert ist. Die Jagd in der Anfangsphase, vor allem wenn es darum geht, das Rehwild intensiv zu bejagen, erfordert hohen Einsatz. Zudem können sich Zweierteams bei notwendigen Revierarbeiten wie dem Freischneiden von Hochsitzen gegenseitig unterstützen. Während in den Pachtrevieren von Bad Honnef die durchschnittliche Rehwildstrecke kontinuierlich zwischen 5 und 7 Stück je 100 ha beträgt, konnte der Vergleichswert in den bereits bestehenden Pirschbezirken seit Umstellung der Bejagungskonzeption auf 12 bis 14 gesteigert werden. Werden die vertraglichen Vorgaben (insb. Mindestabschüsse) erfüllt und harmoniert die Zusammenarbeit zwischen den Pirschbezirksinhabern und der Stadt, steht einer langjährigen Fortsetzung der Bewirtschaftung der Pirschbezirke durch die gleichen Jägerteams nichts im Wege. So wird den Jägern auch ohne lange Pachtverträge eine Perspektive geboten, während gleichzeitig bei sich ändernden Lebensumständen auf Seiten der Pirschbezirksinhaber oder Nichterfüllung der jagdlichen Vorgaben seitens der Stadt eine kurzfristige Kündigung zum Jagdjahresende möglich ist. 

Borkenkäferschäden auf großer Fläche bedeuten auch, dass sich die Revierstruktur dramatisch ändert. Die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen für den Jagdbetrieb wie die Anlage von Schneisen oder Äsungsflächen übersteigen leicht die Möglichkeiten eines Pächters. Hinzu kommt, dass diese Maßnahmen wesentlich längerfristig wirken und ihre Wirksamkeit nicht auf eine Pachtperiode oder das Ende einer Pachtperiode begrenzt ist, so dass es von daher schon sinnvoll ist, wenn der Eigentümer die Gestaltung selbst in die Hand nimmt. Dies ist selbstverständlich in Eigenjagdbezirken mit nur einem Eigentümer wesentlich leichter umzusetzen als in Genossenschaftlichen Jagdbezirken. 

Im Ergebnis ist eine entsprechend intensive Bejagung auf den Flächen entscheidend für den Erfolg des Waldumbaus und der Wiederbewaldung. Dies ist in jedem Fall wichtiger als die Verlängerung der Jagdzeiten einzelner Wildarten. Eine generelle Vorverlegung der Jagdzeit auf Rehwild ist kein Allheilmittel. Für die im Rudel lebenden Wildarten wie das Rotwild ist dies zudem besonders problematisch und kann unter den Aspekten Tierschutz und Waldwachstum nicht begründet werden und ist von daher in Nordrhein-Westfalen auch nicht erlaubt. 

In Nordrhein-Westfalen haben die Unteren Jagdbehörden die Schonzeiten zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden für die Jagdjahre 2020/21 bis einschließlich 2024/25 für Gebiete mit hohen Kalamitätsschäden (Hauptschadengebiete) für Schmalrehe und Böcke in Höhenlagen unterhalb 450 m vom 01.04. bis 30.04. und ab 450 m vom 15.04. bis 30.04. aufgehoben. Die Bejagung soll möglich sein, bevor auf verjüngungsnotwendigen Flächen die Rehe, wegen der sich entfaltenden Vegetation im Frühjahr nicht mehr zu sehen sind. Allerdings ist die Vorverlegung der Jagdzeit keine Patentlösung, sondern nur eine Maßnahme, die in besonderen Fällen sinnvoll ist und bei der jeder gut beraten ist, darauf nicht von vornherein zu setzen. Die Vegetationsentwicklung im Frühjahr wird durch das Überschreiten von Temperaturschwellenwerten gesteuert, die Stoffwechselphysiologie der Tiere jedoch durch die Tageslänge. Eine Überprüfung im Forstbetriebsbezirk Königsforst (Landesbetrieb Wald und Holz NRW) hat gezeigt, dass der April aus Sicht der Rehe noch eindeutig als Notzeit einzustufen ist. Dies ist auch der Grund dafür, dass die reguläre Jagdzeit im Mai beginnt. Die Jagd im April bedarf einer sorgfältigen Abwägung unter Beschränkung auf die Verjüngungsflächen in einem Zeitraum in der kritischen Phase, das heißt für wenige Jahre. Hier ist vor allem die Verantwortung vor Ort gefragt. Die Kalamität liefert auch keinen hinreichenden Grund zur generellen Vorverlegung der Jagdzeiten. Weiterhin sollte darauf geachtet werden, zu den jahreszeitlichen Hauptaktivitätsphasen des Wildes intensivst zu jagen und in den Phasen, wo das Wild heimlich ist, den Jagddruck von der Fläche runterzunehmen. Dadurch senkt man wiederum den Wildschaden, das Wild wird vertrauter und nutzt die (angelegten) Äsungsflächen besser, anstatt in den Kulturen bzw. Dickungen zu verbeißen und zu schälen. Dieses Instrument der Intervalljagd ist bereits seit den 1970er Jahren bekannt, wird aber nach wie vor nur sehr wenig beachtet beziehungsweise angewendet.  

Ausblick 

Eine erfolgreiche Wiederbewaldung ist ein Langzeitprojekt. Im Unterschied zu den „klassischen“ Stürmen gibt es bei den Schäden durch die Borkenkäferkalamitäten kein klar definiertes Ende. Dies erfordert einen engagierten Einsatz über einen langen Zeitraum. Entscheidend für den Erfolg ist der Ausgleich aller Interessen. 

Literatur 

DWD (2017): Wetter und Klima – Deutscher Wetterdienst – Aktuelles – Deutschlandwetter im Jahr 2017 (dwd.de): Stand 27.01.2023
Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung/LANUV (2023): Schalenwildkonzept Wiederbewaldung
MULNV NRW (2020): Wiederbewaldungskonzept Nordrhein-Westfalen – Empfehlungen für eine nachhaltige Walderneuerung auf Kalamitätsflächen
Petrak, M. (2009): Lehre von „Wiebke“. Empfehlungen zum Ausgleich von Wald und Wild nach Kyrill, Wald und Wild nach „Kyrill“ Waldbau und Forstschutz Artenschutz, AFZ Der Wald, 64, 23, 1246-1239
Petrak, M. (2019): Lebensraum Jagdrevier: Erkennen, Erhalten, Artgerecht gestalten, Stuttgart. 
Petrak, M. (2020): Waldschäden durch Borkenkäfer und Stürme – Wildökologische Grundlagen für die Waldentwicklung. Artenschutzreport, 42, 49-55
Müller, W.-E. (1979): Jagen nach dem Rehkalender, PIRSCH 10/1979
Ellenberg, H. (1974): Wilddichte, Ernährung und Vermehrung beim Reh, Verhandlungen der Gesellschaft für Ökologie Erlangen, 59-76
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Hrsg. (2018): Transfer- Artenanreicherung im Wirtschaftsgrünland: Ein Leitfaden für die Praxis. Freising.
Dr. Michael Petrak, ehemaliger Leiter der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung/LANUV NRW
Georg Pieper, Revierleiter des Stadtwaldes Bad Honnef 

Wir bedanken uns herzlich bei der AFZ DerWald und beim Chefredakteur Martin Steinfath für die Überlassung des Beitrages. 

 

 

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